EOS Deutschland/Österreich/Schweiz (DACH)
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Satzung DACH EOS
§1 Name, Sitz und Rechtsform
Das Netzwerk trägt den Namen “DACH EOS”. Es existiert im Internet. Es hat keine Rechtsform. Es hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Es ist non-profit.
§2 Zweck und Ziel
- DACH EOS ist der organisierte Teil der Blockchain-Bewegung in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- DACH EOS ist politisch unabhängig und weltanschaulich neutral.
- DACH EOS steht für Demokratisierung, Freiheitsrechte, Open Source, Eigentumsrechte, friedliche Konfliktlösung und Schutz der Privatsphäre.
- DACH EOS informiert über Blockchain-Technologie.
- DACH EOS erforscht und untersucht Anwendungen und Protokolle.
- DACH EOS vertritt die Interessen von Nutzern, Entwicklern und Investoren gegenüber Dritten.
- Hauptsächlich befasst sich DACH EOS mit EOS.IO und darauf basierenden Anwendungen.
- DACH EOS steht für eine multipolare und dezentrale, auf Kooperation und Toleranz basierende, Blockchain-Welt.
- DACH EOS setzt sich für die Verständigung unterschiedlicher Kulturen und Nationen ein.
- DACH EOS bezieht bei Konflikten eine neutrale Position, versucht zu vermitteln und tritt für die Einheit auf der EOS-Mainchain ein.
§3 Mitgliedschaft & Codex
Jeder Mensch kann Mitglied bei DACH EOS werden. Beschlüsse werden in deutscher Sprache diskutiert und beschlossen. Die Aufnahme wird durch das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit beschlossen.
Der monatliche Beitrag wird in EOS entrichtet.
Die Höhe des Beitrags wird in einer Beitragsordnung festgelegt.
Die Mitglieder sind verpflichtet, stets im Geiste der Open-Source-Bewegung zu handeln.
Ihr Wirken soll stets im Einklang mit den Interessen der gesamten Blockchain-Bewegung und der Idee der Dezentralisierung stehen.
Die Mitgliedschaft erlischt, sofern sechs Monate kein Beitrag bezahlt wird oder ein Mitglied mit einer Dreiviertelmehrheit ausgeschlossen wird.
§4 Aufgabenverteilung
Es gibt keine festen Posten oder Ämter.
Die Aufgabenverteilung wird in wöchentlich stattfindenden virtuellen Treffen festgelegt.
Das Konto “dacheosiodac” wird mit zwei aus fünf Schlüsseln kontrolliert.
§5 Beschlussfassung
Die Mitglieder treffen sich jeden Sonntag um 18.00 Uhr online und fassen Beschlüsse.
Jedes nicht anwesende Mitglied hat bis zu sieben Tage nach Veröffentlichung des Protokolls das Recht eine Veränderung von Beschlüssen für die kommende Sitzung zu fordern. In diesem Fall kommt der Punkt wieder auf die Tagesordnung, wird neu diskutiert und abgestimmt.
§6 Kooperationen
Unternehmen,Menschen, Influencer, dApps, DACs, DAOs und Stiftungen können an DACH EOS spenden.
DACH EOS akzeptiert auch zweckgebundene Spenden, solange sie nicht den Interessen der DACH EOS Gemeinschaft widersprechen, und handelt im Sinne des Spenders oder lehnt die Spende ab (Einzelfallprüfung). Diese Spender werden als Kooperationspartner bezeichnet.
§7 DAC Aufbau
DACH EOS hat das organisatorische Ziel, eine DAC-Struktur aufzubauen. Diese soll organisch wachsen. Sobald die DAC-Strukturen aufgebaut sind, wird diese Satzung zugunsten einer Konstitution der DAC ersetzt und alle vorhandenen Mittel in die DAC überführt.
Hierzu ist eine eigene Versammlung online einzuberufen.
§ 8 Auflösung
Im Falle einer Auflösung ist eine online Versammlung einzuberufen an der mindestens 50 % der Mitglieder anwesend sein müssen. Dort muss die Auflösung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Ausstehende Aufwendungen werden bezahlt und verbleibende Mittel in Abhängigkeit der geleisteten Arbeitszeiten an die Mitglieder in Form einer ehrenamtlichen Aufwandsvergütung verteilt.
Einstimmig beschlossen am 8.9.2019
Anlage:
Beitragsordnung
Beitragshöhe
Normaler Beitrag: 20 €
Mindestbeitrag (Studenten, Azubis, Erwerbslose.): 5 €
Der Beitrag ist jeweils bis zum Monatsende in EOS zu entrichten. Er kann auch vorschüssig entrichtet werden um die Zahlungsfähigkeit von DACH EOS zu gewährleisten.
Beitragsreduzierung
Der Beitrag kann durch das Erfüllen von Aufgaben auf den Mindestbeitrag reduziert werden.
Jeden Sonntag werden Aufgaben und wer sie erfüllen soll festgelegt.
Kontoverbindung
Der Beitrag ist jeweils bis zum Monatsletzten auf das folgende EOS Konto zu begleichen:
dacheosiodac
Angabe: Name + Monat
Die Dauer der Beitragszahlungen wird bei der DAC Tokenverteilung berücksichtigt.
Kassenführung & Kontoverwaltung
Die Signaturinhaber des dacheosiodac Konto überwachen die Mitgliedszahlungen, kümmern sich um Rückerstattungen und sonstige Verwaltungsarbeiten rund um das Gemeinschaftskonto.